

Die Unterstützung durch den überregionalen Mobilen Dienst umfasst:
Unterstützung und Beratung der Lehrerinnen und Lehrer in bezug auf didaktische, methodische, unterrichtsorganisatorische und soziale Probleme, die durch die Behinderung der Schülerinnen entstehen können. Dazu gehören:
Anpassung von Lehr- und Lernmaterialien,
Auswahl technischer und schulischer Hilfsmittel,
Unterstützung der Lehrerin, des Lehrers im Umgang mit den Schüler und Schülerinnen,
Informationen über die Behinderung,
Beratung bei der Umsetzung sonderpädagogischer Förderung, z.B. Nachteilsausgleich
Angebot von Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der Regionalen Lehrerfortbildung (RLF) sowie beim Niedersächsischen Landesinstitut für Schulentwicklung und Bildung (NLI) und schulinterne Angebote (SchilF).
Koordination der Förderarbeit, d.h. z.B. Beratung der Kolleginnen und Kollegen, die die Förderstunden in Form von Einzelförderung, Kleingruppenarbeit oder Teamteaching erteilen.
Hilfen bei der Ausstattung des Arbeitsplatzes und Versorgung mit Hilfsmitteln. Diesbezüglich auch Beratung des Schulträgers und anderer Kostenträger. Vermittlung oder Anbahnung zusätzlicher Fördermaßnahmen außerschulischer Art wie z.B. Mobilitätstraining, Training in Lebenspraktischen Fertigkeiten, Lern-, Ergo-, Sprach- und Physiotherapie, therapeutisches Reiten oder andere persönlichkeitsstützende therapeutische Maßnahmen. Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ärzten, Hilfsmittelanbietern (z.B. Akustikern, Optikern, Sanitätshäusern usw.) und weiteren Organisationen.
Beratung der Eltern hinsichtlich beeinträchtigungsspezifischer, erzieherischer und sozialer Probleme oder hinsichtlich der Versorgung mit speziellen Hilfsmitteln, Beratung in rechtlichen Fragen, Vermittlung von Gesprächen mit Lehrerinnen und Lehrern u.a.
Vorbeugende, begleitende und ergänzende Unterstützung der Schülerinnen und Schüler in Unterrichtsbereichen und -fächern, in denen ihnen ohne Hilfe eine ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechende Lernentwicklung erschwert wird. Spezielle, zeitlich begrenzte Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler, die sich aus der besonderen Kompetenz der Sonderschullehrerin bzw. des Sonderschullehrers im Mobilen Dienst ergeben. Anleitung persönlichkeitsfördernder Maßnahmen, die der individuellen Auseinandersetzung mit der Behinderung dienen.
Durchführung von gemeinsamen Veranstaltungen für Eltern und Kinder, sowie Kurse und Freizeiten für sinnesgeschädigte und körperbehinderte Schülerinnen und Schüler. Diese dienen der Fortbildung, der Identitätsfindung, der Kontaktaufnahme und dem Informationsaustausch betroffener Eltern, Geschwister und Kinder.
Informationen der Mitschüler bzw. Mitschülerinnen über die Art und Auswirkung der spezifischen Schädigung. Ziel ist das bessere Verständnis für die Situation der betroffenen Schülerinnen und Schüler und deren Integration in die Klassengemeinschaft.