
Mobiler Dienst Förderschwerpunkt Sehen
Sehschädigungen bei Schülerinnen und Schülern
Der Mensch
erhält den weitaus größten Anteil aller Informationen aus der Umwelt über
das Auge. Dieses stellt somit das wichtigste Sinnesorgan für den Menschen dar.
Jede erhebliche funktionale Einschränkung des Sehsinnes erschwert die selbständige
Orientierung und Informationsaufnahme und wirkt sich somit stark auf die
Lebensqualität aus.
Auch in
der Schule sind rund 80% aller Tätigkeiten wesentlich mit dem Sehen verbunden.
So können im Sehen beeinträchtigte Schülerinnen und Schüler erhebliche
Schwierigkeiten im Unterricht haben. Im Extremfall kann dies zu einer
Lernbeeinträchtigung führen.

Hinweise auf Sehschädigungen
Wenn
folgende Merkmale einzeln oder gehäuft auftreten, kann eine Sehschädigung
vermutet werden:
Organauffälligkeiten wie Augenzittern, Augenrollen, Schielen, häufiges Augenreiben, Rötung oder Tränen der Augen
Blickauffälligkeiten, wie scheinbares Vorbeisehen an einem Objekt, keinen Blickkontakt aufnehmen können, "verschlafener Blick"
Erfolgloses Sehverhalten mit Auswirkungen wie anstoßen, stolpern, danebengreifen, Fehltritte bei Treppen, Versagen bei Ballspielen
Äußerung der Schülerin oder des Schülers über Sehbeschwerden oder abweichendes Sehverhalten, z.B. mit der Nase lesen, schiefe Kopfhaltung beim Sehen, Gebrauch nur eines Auges, Blinzeln
Erhöhte Blendempfindlichkeit, Lichtscheu oder Wunsch nach mehr Licht
Kopfschmerzen oder schnelle Ermüdung bei Aufgaben, die
Anforderungen an das Sehen stellen.
Sehstörungen
können manchmal schon durch
das Verschreiben der richtigen Brille durch den Augenarzt behoben werden.
Bestehen die Probleme trotz Korrektur durch eine Brille fort, liegt möglicherweise
eine Sehschädigung
vor.

Auswirkungen von Sehschädigungen
Schwerwiegende,
komplexe Augenleiden werden als Sehschädigung bezeichnet. Eine Sehschädigung
kann in verschiedenen Schweregraden auftreten. Dabei hängt die mögliche
Sehleistung sehgeschädigter Schülerinnen und Schüler sowohl von körperlichen
als auch von äußeren und individuellen Faktoren ab.
Sehgeschädigte
Schülerinnen und Schüler können im Schulalltag folgende Probleme haben:
Schwierigkeiten, von der Tafel, Karte oder Leinwand abzulesen
Probleme bei der Erfassung, Deutung und Bearbeitung von
Texten, Bildern und Zahlenmaterial
Beeinträchtigung bei der Orientierung im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und bei Ausflügen
Verringerte Aktivität bis hin zu Versagen bei
Gruppenspielen (z. B. bei Ballspielen) im Sportunterricht und auf dem
Schulhof
Verlangsamtes oder fehlendes Reaktionsvermögen bei indirekter Ansprache (z. B. über Blickkontakt oder Handzeichen)
Einschränkung beim Lernen durch Nachahmen
Bei einigen Schülerinnen und Schülern erfordert der hochgradige Verlust des Sehvermögens das Erlernen von Blindentechniken. Auch Schülerinnen und Schüler mit Blindheit erhalten Beratung und Unterstützung an allgemeinen Schulen.
Hinweis für die betroffene Lehrkraft
Bei
Verdacht auf Sehprobleme sollten Sie
die Eltern über die Beobachtungen informieren und
weitere Aktivitäten abstimmen.
Kontakt zu einer Lehrkraft des Mobilen Dienstes
aufnehmen.
Aufgabenbeschreibung des Mobilen Dienstes
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Landkreisen des Bezirks Lüneburg.
Kontakt zur Landesschulbehörde
Weitere Informationen zum Thema Sehschädigung finden Sie auf den folgenden Internetseiten:
http://isar.reha.uni-dortmund.de
http://www.nibis.ni.schule.de/~mod-bs/links.htm